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Auffrischungswebinar: Eingeschränkter Sachkundenachweis zur Abgabe von Chemikalien gemäß neuer ChemVerbotsV
17. März 2021, 9:00 - 17:00
Regelmäßig werden in Apotheken Chemikalien abgegeben, die gemäß Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) kennzeichnungspflichtig sind. In §11 der aktualisierten ChemVerbotsV werden neue Anforderungen an die Sachkunde für abgebende Personen geregelt, d.h. betroffen sind Apotheker und Angehörige des pharmazeutischen Personals, die solche kennzeichnungspflichtigen Substanzen verkaufen. Sie sind aufgrund ihrer Ausbildung zwar sachkundig, müssen seit Januar 2019 jedoch spätestens sechs Jahre nach Erwerb der Qualifikation den Nachweis der Sachkunde durch eine eintägige Fortbildung erneuern.