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Chemikalienverbotsverordnung Auffrischung eingeschränkter Sachkundenachweis Live-Online-Seminar
20. Januar 2021, 9:00 - 17:00
Die neue ChemVerbotsV legt in § 11 für die Abgabe dieser Stoffe in Apotheke neue Anforderungen an die Sachkunde der abgebenden Personen fest.
Apotheker und Angehörige des pharmazeutischen Personals sind zwar aufgrund ihrer Ausbildung sachkundig für die Abgabe von Chemikalien, die in den Anwendungsbereich der ChemVerbotsV fallen. Seit Juni 2019 müssen Sie jedoch, falls Sie unter die ChemVerbotsV fallende Substanzen verkaufen, regelmäßig nach Erwerb Ihrer Qualifikation den Nachweis Ihrer Sachkunde durch eine Fortbildung erneuern.
Indem Sie alle 6 Jahre nach dem Ende Ihrer Ausbildung dieses Ganztages-Seminar besuchen, können Sie die Auffrischung der eingeschränkten Sachkenntnis (d.h. ohne Pestizide und Biozide) auf Grundlage der ChemVerbotsV nachweisen. Sie sorgen so für eine rechtssichere Abgabe entsprechend gekennzeichneter Stoffe. Zudem profilieren Sie sich als Experte in einem hochspeziellen Produkt- und Kundensegment, in dem der Online-Handel keine Konkurrenz darstellt.