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Gefahrstoff- und Arbeitsschutzmanagement in der Apotheke – Fachkundeseminar
19. Mai 2021, 13:00
Seit zehn Jahren ist die Gefahrstoffverordnung mit der neuen GHS (Globally Harmonised System) Kennzeichnungsrichtlinie für Gefahrstoffe sowie die neue Apothekenbetriebsordnung mit QMS-Pflicht in Kraft getreten. Der Apotheker ist verpflichtet, bei der Abgabe von Gefahrstoffen die neuen Vorschriften der Kennzeichnung, Einstufung und Verpackung zu beachten, eine Gefährdungsbeurteilungen neu zu erstellen und seine Mitarbeiter zu unterweisen. Ebenso gilt es, das Gefahrstoffmanagement und den Arbeitsschutz in das QMS sinnvoll zu integrieren. Auch ist zu regeln, wie und mit welchen Reagenzien die Eingangsstoffprüfung durchgeführt werden sollte, da die Apothekenbetriebsordnung auf den verbindlichen Reagenziensatz verzichtet. Da die zukünftigen Begehungen durch die Aufsichtsbehörde eher den Charakter von Audits annehmen werden, gilt es sich hier dokumentarisch und strukturell auf den Umgang mit den neuen Vorgaben einzustellen.