Sammeln von Verschreibungen

Tip 02 vom 15.06.2020
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat vor kurzem entschieden, dass eine Präsenzapotheke mit Versandhandelserlaubnis im örtlichen Einzugsbereich der Apotheke eine Einrichtung zum Sammeln von Verschreibungen und Arzneimittelbestellungen betreiben und die bestellten Medikamente durch eigene Boten ausliefern darf.
Weiteres siehe:
https://www.bverwg.de/de/pm/2020/19
An dieser Stelle geht es nicht darum, Gut oder Böse zu erläutern oder zu differenzieren.
Fest steht, dass diese neue Konstellation zu einer neuen Kraft der Geschäftsmodelle
- “Rezepte an attraktiven Standorten kanalisieren”
- online/offline Bestellung und lokale Zustellung
führen könnte.
Zweifelsfrei sind Geschäftsmodelle einer exzellenten lokalen oder regionalen Logistik zukunftsträchtig und stellen für viele Kunden eine Alternative zum “bequemen” Bezug von Arzneimitteln über den Versandhandel dar.
Eine Kumulierung der Rezepte ist ein betriebswirtschaftlich nachvollziehbarer Wunsch, dessen Umsetzung bisher zahlreiche Hürden des Berufsrechts mit sich brachte.
Die zur Bedingung gestellte Versandhandelserlaubnis ist dabei kein Buch mit sieben Siegeln, sondern eine Betriebserlaubnis, die mühelos von jedem der Betriebe unserer Kunden erlangt werden kann. Die formalen Voraussetzungen sind deutlich überschaubarer als das, was über diese tradiert wird.

- Interessantes Geschäftsmodell?
- Kumulierung der Verordnungen an Standorten möglich?
- Attraktive Standorte verfügbar?
- Welche technischen Lösungen (Sammler, Briefkästen, Digitales) gibt es?
- Versandhandelserlaubnis inkl. formaler Voraussetzungen vorhanden?

- Zeitsparende Unterstützung bei Beantragung Erlangung Betriebserlaubnis für den Versand von AM
- Update des QMS hierzu
- Auswahl geeigneter Standorte
- Neutrale Verhandlungen mit Betreibern geeigneter Sammel-Standorte
- Auswahl geeigneter technischer Infrastruktur
- Mögliche digitale Alternativen
- Kommunikation / Werbemittel an Kunden, Geschäftspartner

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