Corona-App im Apothekenalltag

Tip 03 vom 15.06.2020
Medial omnipräsent ist in den letzten Tagen die “Corona-App” unserer Bundesregierung.
Die Beurteilung dieser und deren Funktionen überlassen wir gern anderen.
Fest steht jedoch, diese App wird zum Alltagswerkzeug der Kundinnen und Kunden Ihrer Apotheken und dem Ihrer MitarbeiterInnen. Dies ist unter medizinischen Aspekten sicherlich wünschenswert. Sie als Betreiber einer Einrichtung mit einer relevanten Kundenfrequenz stellt es aber zwingend vor neue Herausforderungen.
Problemstellungen:
- Die verwendete Bluetooth-Technologie wertet einen Mindestabstand für eine Mindestzeit aus. Die Technologie berücksichtigt aber nicht getroffene Schutzmaßnahmen wie Aerosol-Schutz-Wände, Mund-Nasenschutz, Faceshields, etc.
- Zahlreiche Handys der MitarbeiterInnen werden “im Graubereich” auch in der Arbeitszeit und am Arbeitsort verwendet. Klare Regelungen hierzu liegen in den wenigsten Betrieben vor.
- Ein Handy in der Tasche oder Kittel Ihrer Mitarbeiter registriert so unter Umständen einige (später positive) “COVID” Kontakte pro Tag – dennoch lag aufgrund getroffener Schutzmaßnahmen keine ernstzunehmende Gefährdung vor.
- Analog verhalten sich vermutlich Geräte ausgestattet mit der App in der unmittelbaren Nähe der Offizin – private Handys auf Schreibtischen, Ablagen etc. Spätere “Fehlalarme” sind vorprogrammiert, “Fehlannahmen” einer echten COVID-Exposition ebenso.
- Spätestens wenn Ihr/e erste/r Mitarbeiter/in eine Warnung erhält, mit einer “COVID”-Quelle im Kontakt gewesen zu sein, entstehen die ersten Reaktionen getragen von Panik und Angst bis hin zum Ausbleiben vom
eingeplanten Arbeitseinsatz – und alles rational vollkommen unbegründet.
- Die neue Anhäufung von “Alarmen” wird zweifelsfrei zu einer erhöhten Testung führen.
- Wie scharf die App den Alltag in der Apotheke abbildet, um Fehlalarme zu vermeiden, lässt sich heute kaum abschätzen.
Erwartete Reaktionen + notwendige Handlungen:
- Die mediale Präsenz der Corona-App wird sehr hoch sein. Deren Einsatz ist sinnvoll, muss aber zwingend betrieblich begleitet werden.
- Die Verbreitung und Nutzung der Corona-App werden die laufende Prüfung der individuellen Gefährdung kurzfristig steigern.
- Eine “Warnung” der App ist weder ein Todesurteil, noch eine Erkrankung, noch ein Grund zur sofortigen, selbst-bestimmten Quarantäne.
- Eine “Warnung” der App sollte rational überdacht werden und evtl. zum Anlass einer eigenen Testung dienen.
- Eine “Warnung” der App stellt keine hinreichende Bedingung für ein Ausbleiben von der Arbeitsverpflichtung dar und auch keine automatisierte “Quarantäne”. Ein Ausbleiben ist auch in diesem Fall erst nach Zugang einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglich (ab welchem Tag regeln jeweils Ihre individuellen Arbeitsverträge).
- Ein Corona-Test auf freiwilliger Basis ist per se kein Krankheitsfall und muss daher entsprechend zeitlich mit der Apothekenleitung geplant werden.
- Es ist die Frage der Zeit, bis die ersten Kunden annehmen, sich in der Apotheke infiziert zu haben oder es zu können. Sinnvoll wären Kommunikation und Aufsteller, die hierzu aufklären. ”Abstand schützt” oder ähnliches.

- Bitte um klare Kommunikation und Erklärung, wie die App funktioniert und welche “Fehlalarme” evtl. zu erwarten sind.
- Klare Anweisung, dass mobile Geräte privater Art weder in der Offizin, noch in der Nähe der (Bluetooth)-Reichweite aufbewahrt werden sollten, um Fehlalarme zu vermeiden.
- Aufklärung, wie im Fall eines erhaltenen “Alarms” zu verfahren ist: z.B. Meldung an den/die Vorgesetzte, Entscheidung über Testung.
- Klare Vermeidung von Panik und Angst-mobilisierender Kommunikation durch Aufklärung und Sicherung von Abläufen für MitarbeiterInnen.
- Klärung, wie private Handys und deren Einsatz in der Arbeitszeit und am Arbeitsort grundsätzlich gehandhabt werden.
- Vorbereitung der Kommunikation gegenüber Kunden, die sich in der Verfolgung der “Ketten” zweifelsfrei selbst professionalisieren werden.

- 1:1 Kommunikation zum Thema, wenn gewünscht.
- Personalkonzepte zur Reduzierung der MitarbeiterInnen-Abwesenheiten – unabhängig von Corona-Situationen.
- Arbeitsvertragsmanagement
- Design zeitgemäßer Arbeitsverträge

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